Verein „Einigkeit“ Müsingen

Um das Jahr 1900 waren Burschen- oder Junggesellenvereine in vielen Dörfern im deutschsprachigen Raum fester Bestandteil des dörflichen Lebens. So gab es auch in unserem Dorf ab dem Jahr 1899 einen solchen Verein. Sie bestanden meist aus ledigen jungen Männern des Dorfes, in der Regel zwischen 16 und etwa 25–30 Jahren. Ihre Ursprünge reichen in einigen Regionen Deutschlands teilweise bis ins Mittelalter oder die frühe Neuzeit zurück.

Burscheinvereine

Burschenvereine waren wichtige Träger der dörflichen Jugendkultur. Sie boten einen eigenen Raum für Männlichkeitsrituale, gegenseitige Unterstützung und das Erlernen von Verantwortungsbewusstsein. Sie trugen zur sozialen Kontrolle und Integration der jungen Männer bei. In langen Wintermonaten wurden oft gesellige Abende, Tanzveranstaltungen oder Theaterspiele vom Verein organisiert.

Die Vereinsstrukturen waren oft einfach: Es gab einen Vorsitzenden, einen Kassierer und weitere einfache Ämter. Oft war ein solcher Verein eine treibende Kraft im dörflichen Leben. Mitglieder waren beim Bau und Erhalt von dörflichen Einrichtungen beteiligt, z.B. bei der Instandhaltung der Dorfstraße, des Friedhofs, von Gemeindehäusern.

Mit dem Ersten Weltkrieg und den gesellschaftlichen Umbrüchen danach verloren viele Burschenvereine an Bedeutung. Urbanisierung, veränderte Freizeitgestaltung und später die Emanzipation der Frauen führten dazu, dass die ursprüngliche Form vieler dieser Vereine im Laufe des 20. Jahrhunderts verschwand oder sich wandelte.

Wie lange der Verein Einigkeit noch im Dorf aktiv war, konnte bislang leider nicht ermittelt werden.

Akten über die Vereinsgründung im Jahr 1899 (Klick auf das Bild öffnet das Dokument)

Auszug aus der Archivale aus dem Niedersächsischen Landesarchiv der Archivsignatur: l_102_a_nr_1852
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Das gesamte Dokument wurde transkribiert, das PDF ist damit textuell durchsuchbar. Im Dokument geht es vorrangig um die Untersuchung der Tanzlustbarkeit im Januar 1900, damit verbundene Zeugenaussagen und die Korrespondenz zwischen dem damaligen Ortsvorsteher Bolte von Müsingen, der Polizei und dem Landrat.

Satzung des Vereins

Es folgt ein Auszug aus der Satzung des Vereins, der die wichtigsten Eckpunkte enthält. Offiziell wurde am 20.12.1899 die Gründung des Vereins genehmigt.

§1
Der Burschenverein „Einigkeit“ zu Müsingen hat den Zweck:

Frohsinn und Heiterkeit unter seinen Mitgliedern zu haben
Ein inniges, festes Band der „Einigkeit“ unter ihnen zu knüpfen.

§2
Politische, religiöse und sonstige öffentliche Angelegenheiten dürfen bei Meidung des sofortigen Ausschlusses aus dem Verein nicht erörtert werden.

§8
Jedes Mitglied zahlt bei seinen Eintritt in den Verein 75 Pfg und darauf monatlich 25 Pfg. Beitrag in die Vereinskasse, was aber auf Vereinsbeschluß erhöht resp. erniedrigt werden kann.

§20
Die Auflösung des Vereins kann nur dann stattfinden, wenn die Mitgliederzahl auf weniger alls sechs zusammen geschmolzen ist.

Der Vorstand
Wilhelm Endorf Vorsitzender
Wilhelm Bolte Schriftführer
Wilhelm Schramme Kassenführer

Auszug aus der Archivale aus dem Niedersächsischen Landesarchiv der Archivsignatur: nla_bu_l_102_a_nr._1852
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Bei dem Schriftführer Wilhelm Bolte handelt es sich um den Bahnarbeiter auf der Stätte Nr. 14. bei Wilhelm Endorf um den Maurer auf der Stätte Nr. 7. Wilhelm Schramme konnte bis dato noch keiner Hofstätte zugeordnet werden. Die vollständige Satzung mit Transkript liegt ebenfalls vor und kann hier komplett eingesehen werden.

Tanzlustbarkeit im Januar 1900

Nur kurze Zeit nach der offiziellen Gründung ereignete sich bereits am 28. Januar des Jahres 1900 ein Vorfall, der für einige Diskussionen in der lokalen Politik und Polizei sorgte.

Der Verein veranstaltete ein Tanzfest im Saal des Gastwirts Heinrich Brinkmann Nr. 26. Wie es damals Brauch war, waren Tanzveranstaltungen behördlich streng reglementiert. Eine offizielle Genehmigung war erforderlich, und Vereine durften solche Feste nicht bloß zum Zweck öffentlicher Tanzbelustigungen abhalten. Dennoch erfreuten sich gerade solche Feste großer Beliebtheit – auch über die Dorfgrenzen hinaus.

In den Tagen vor dem Fest meldeten sich mehrere junge Männer aus dem benachbarten Dorf Scheie beim Verein an. Gegen eine Einmalzahlung wurden sie kurzfristig als Mitglieder aufgenommen, mit dem offensichtlichen Ziel, am bevorstehenden Tanz teilnehmen zu können. Darunter waren u.a. Heinrich Dettmer Nr. 53, Ernst Hartmann Nr. 7, Wilhelm Schmöe, Friedrich Sümening Nr. 57 und weitere.

Das Fest selbst verlief – so die späteren Berichte – fröhlich und ohne Störungen. Doch schon bald wurde der Vorfall dem Landratsamt in Bückeburg sowie der fürstlichen Gendarmerie bekannt. Es entstand der Verdacht, der Verein habe sich nur zu dem Zwecke gegründet oder umgewidmet, Tanzlustbarkeiten zu veranstalten, und damit gegen die geltende Polizeiverordnung vom 18.08.1896 verstoßen.

Polizeiliche Untersuchung

Was folgte, war eine gründliche polizeiliche Untersuchung. Der Vorstand des Vereins (Vorsitzender Wilhelm Endorf, Schriftführer Wilhelm Bolte, Kassenführer Wilhelm Schramme) wurde befragt.

Der Wirt Heinrich Brinkmann wurde vernommen und erklärte, er habe keinen Anstoß an der Teilnahme der Scheier Burschen genommen. Die aufgenommenen Mitglieder aus Scheie wurden einzeln vernommen. Sie gaben unumwunden zu, sich nur für das Fest kurzfristig angemeldet und gleich danach wieder abgemeldet zu haben.

Im Verlauf dieser Ermittlungen wird klar, dass der Verein hauptsächlich zum Zweck der Veranstaltung solcher Tanzfeste gegründet worden ist. Ob der Verein deswegen direkt wieder aufgelöst wurde, ist nicht bekannt. Es finden sich bislang keine weiteren Akten oder Erwähnungen hierzu.

Aussage des Schriftführers

Am 22. Februar 1900 gibt der Schriftführer Wilhem Bolte bei der Polizei folgende Aussage zu Protokoll.

An der Festlichkeit unseres Vereins am Sonntag den 28. Januar haben mehrere Leute aus Scheie teilgenommen. Die Leute sind Mitglieder des hiesigen Vereins Einigkeit. Es sind folgende Personen:

1. Bahnarbeiter Heinrich Dettmer aus Scheie
2. Ziegelarbeiter Ernst Hartmann
3. Maurer Wilhelm Schmöe
4. Bahnarbeiter Friedrich Sümening
5. Dienstknecht Alfred Kramer
6. Bäcker Wilhelm Dreier
7. Schmied Wilhelm Lindemeier

Abschluss der Ermittlungen

Der Fall wurde am Landratsamt und bei der Gendarmerie in Bückeburg kontrovers diskutiert. Schließlich kam man zu dem Ergebnis, dass kein vorsätzlicher Verstoß gegen die Vorschriften nachgewiesen werden konnte. Man nahm an, dass der Verein die Genehmigungspflicht nicht bewusst verletzt habe.

Straffreiheit

Mit diesem Schreiben vom 5. April 1900, dass vermutlich vom Landrat oder der Polizeidirektion an den Wirt Heinrich Brinkmann übersendet wurde, wird die abschließende Straffreiheit festgestellt. Gleichzeitig erging der deutliche Hinweis an den Verein, dass künftige Vereinslustbarkeiten dieser Art nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung durchgeführt werden dürften.

Ob es weitere Tanzfeste gegeben hat, ist aktuell nicht bekannt. Die Bescheinigung der Straffreiheit im Wortlaut.

An D. Wirth Brinkmann Müsingen
Im Januar d. J. hat bei Ihnen eine Tanzlustbarkeit des Vereins Einigkeit statt gefunden. Da dieser Verein lediglich oder hauptsächlich zu dem Zwecke gegründet ist Tanzlustbarkeiten zu veranstalten und im Ferner verschiedene Personen zugelassen sind welche nur zu dem Zwecke diese Tanzlußbarkeit mitzumachen auf kurze Zeit dem Verein beigetreten waren mithin als Mitglieder nicht angesehen werden können so war die Tanzlustbarkeit nach §. 2. der Polizeiverordnung vom 18.08.1896 einer öffentlichen gleich zu achten, bedürfthe also meiner Erlaubniß welche nicht eingeholt ist. Ich will für dieses Mal von einer Bestrafung absehen, da ich annehme, daß Sie die Tanzlustbarkeit nicht für genehmigungspflichtig gehalten haben, mache Sie aber darauf aufmerksam, daß in Zukunfte zu derartigen Vereinslustbarkeiten Erlaubnis einzuholen ist.
Bbg, 5.4.00

Quellen

Burschenschaft in der Wikipedia
die genannten Archivalien und weitere Akten aus dem niedersächsischen Staatsarchiv