Aufhebung des Haftbefehls gegen Anton Ellerkamp auf Beschwerde des Beschuldigten. Die Strafkammer sah keinen dringenden Tatverdacht der Anstiftung zum Kindesmord, sondern wertete die Handlung als mißlungene, mithin straflose Anstiftung zur Abtreibung.
Der Strafbefehl gegen Anton Ellerkamp wird aufgehoben
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